Muttizettel: Um 24 Uhr ist Schluss.Außer, du hast diesen Zettel.

Mit 16 und 17 darfst du allein bis Mitternacht feiern. Danach brauchst du eine volljährige Begleitperson, die deine Eltern beauftragt haben – und genau das beweist der Muttizettel. Hier füllst du ihn in zwei Minuten aus.

Muttizettel ausfüllen

Kostenlos, ohne Anmeldung. Deine Angaben verlassen dein Gerät nicht.

Was ab 16 erlaubt ist

Die Regeln für Partys und Clubs nach dem Jugendschutzgesetz (§ 5), auf eine Nacht gelegt.

Unter 16

Nur mit Eltern oder beauftragter Begleitperson

16 und 17, allein

Bis 24 Uhr, danach nach Hause

16 und 17 mit Muttizettel

Bis zum Ende – zusammen mit der Begleitperson

Ab 18

Keine Beschränkung

Allein erlaubt

Nur mit Begleitperson

Nicht erlaubt

Alkohol und Rauchen

  • Bier, Wein und Sekt: ab 16
  • Spirituosen, Longdrinks, Shots und Alkopops: ab 18 – auch mit Muttizettel
  • Rauchen und E-Zigaretten: ab 18

Muttizettel ausfüllen

Fülle aus, was du schon weißt – leere Felder bleiben im PDF als Linie zum Ausfüllen mit der Hand. Unterschreiben müssen beide auf dem Ausdruck.

1Wer feiert?
2Mutter oder Vater
3Begleitperson (ab 18)
4Welche Party?

Leer lassen, wenn bis zum Ende

Das PDF entsteht in deinem Browser. Wir speichern und senden nichts.

Vorschau

Das brauchst du am Einlass

  1. Den ausgedruckten Muttizettel im Original, von Mutter oder Vater und der Begleitperson unterschrieben

  2. Eine Kopie vom Personalausweis der Eltern – als Kopie erkennbar; Zugangs- und Seriennummer darfst du schwärzen

  3. Deinen eigenen Ausweis

  4. Die Begleitperson mit ihrem Ausweis – sie bleibt die ganze Zeit da und ihr geht zusammen

Häufige Fragen zum Muttizettel

Der Muttizettel – auch Mutterzettel oder Erziehungsbeauftragung genannt – ist kein amtliches Formular. Das Jugendschutzgesetz erlaubt 16- und 17-Jährigen, ohne Begleitung bis 24 Uhr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen zu bleiben. Danach nur mit einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person. Diese Person muss ihre Beauftragung auf Verlangen nachweisen können – dafür ist der Muttizettel da.

Jede volljährige Person, die deine Eltern beauftragt haben und die in der Lage ist, auf dich aufzupassen – also zum Beispiel nicht betrunken. Sie bleibt die ganze Zeit in deiner Nähe und verlässt die Party mit dir. Manche Clubs verlangen ein höheres Mindestalter oder lassen eine Person nur ein oder zwei Jugendliche begleiten.

Das Gesetz schreibt es nicht ausdrücklich vor, aber die meisten Clubs wollen damit die Unterschrift prüfen. Die Kopie muss als Kopie erkennbar sein. Zugangsnummer und Seriennummer darfst du schwärzen.

Ja. Der Veranstalter entscheidet im Rahmen seines Hausrechts, wen er reinlässt. Viele Partys sind grundsätzlich ab 18. Schau vor dem Ticketkauf auf die Altersangabe der Veranstaltung.

Besser nicht. Clubs akzeptieren meist nur einen Zettel mit dem Datum und der Veranstaltung des Abends. Erstell für jede Party einen neuen – hier dauert das zwei Minuten.

Unter 16 erlaubt das Gesetz Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person – zu jeder Uhrzeit. In der Praxis lassen die meisten Clubs erst ab 16 rein.

Der Muttizettel ändert nichts an den Altersgrenzen für Alkohol: Bier, Wein und Sekt ab 16, Spirituosen und alles, was sie enthält, ab 18. Rauchen ist ab 18 erlaubt.

Nichts. Das PDF wird direkt in deinem Browser erstellt. Hambax speichert die Angaben nicht und bekommt sie gar nicht erst zu sehen.

Partys ab 16 auf Hambax

Aktuelle Veranstaltungen, bei denen du mit 16 oder 17 reinkommst – mit Muttizettel auch nach Mitternacht.

  • Fr., 9. Oktober

    FRANKFURT | 9.10 | PRE-PARTY | MONDAE CLUB

    Mondae Club, Frankfurt

    Ohne Altersgrenze
    Tickets
  • Sa., 10. Oktober

    СПРАВЖНЯ УКРАЇНСЬКА BEER PARTY 🍺🇺🇦 Гамбург | 10 жовтня

    Roots Club, Hamburg

  • Sa., 10. Oktober

    FRANKFURT | 10.10 | AFTERPARTY | MONDAE CLUB

    Mondae Club, Frankfurt

    Ohne Altersgrenze
    Tickets

Diese Seite fasst die Regeln des Jugendschutzgesetzes verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Einlassregeln des jeweiligen Veranstalters.